Privatabrechnung                                   Interpretationshilfen für Patienten
                                                                                                                                                                                                       
  3
  Die eingehende Beratung setzt einen Arzt-/Patientenkontakt von mindestens
       10 Minuten voraus. Die Gebühr  beträgt im Normalfall (F. 2,3) Eur 20,11.
       Wurde Sie erbracht,  darf  sie aufgrund einer bizarren Vorschrift, an der man
       das Restriktionsbestreben des Verordnungsgebers erkennen kann, nicht mehr
       abgerechnet werden, wenn zusätzlich eine Sonderleistung  erbracht wurde -
       selbst wenn diese ausdrücklich vom Patienten gewünscht wurde.
       In diesem Fall stuft sich der Arzt auf die niedriger bewertete Ziffer 1 zurück,
       rechnet diese dann aber mit angehobenem Faktor, ggf. zum Höchstsatz ab.
       Ich halte dieses nicht nur für rechtmäßig, sondern obligat geboten !