Privatabrechnung                                              Interpretationshilfen für Patienten
                                                                                                 Gebühren nach der GOÄ
                                                            

3) Untersuchungsgebühren

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) unterscheidet mehrere Abrechnungsziffern für 
die ärztlichen Untersuchungen verschiedener Organgebiete.

 5  Die Nr. 5 steht für die gewöhnliche sog. symptombezogene Untersuchung.
  Es gibt keine geringer bewertete Ziffer für die Arztuntersuchung;  beim Dermatologen
  wird die Gebühr bereits durch den sog."Hautblick" ausgelöst. Dazu sollte man wissen,
  daß der Wert für diese Leistung  bei der GOÄ- Novellierung  von 1996 gegenüber der
  alten  GOÄ  herabgestuft  worden  ist - um  mehr als  2,50 Eur. Man  hat  hier gezielt 
  eine Gebühr für die Kurz- Untersuchung einführen wollen.
  Die Gebühr für Ziffer 5 beträgt im Normalfall (F. 2,3) Eur 10,73 .
  Es kommt sehr häufig  bei Erstkontakten vor,  daß  die Patienten nach nicht nur einer,
  sondern  sukzessive   mehreren  abzuklärenden Hautveränderungen fragen. Dem wird
  dann im Regelfall mit einer etwas höheren Bewertung  Rechnung getragen, wobei die
  Begründung  dann  "mehrere  unabhängige  Untersuchungen  diverser  Hautbefunde"
  lautet. Diese Begründung ist nicht nur  ausreichend, sondern sie  entspricht bereits der
  Maximalbegründung, der sich kein Kostenträger verschließen darf.

  Die Gebühr für Ziffer 5 beträgt somit  beispielsweise (F. 3,3)  Eur 15,39 .
  Man beachte, daß die Differenz  nicht einmal 5 Eur ausmacht. Dafür sind aber  unter
  höherem Zeitaufwand mehrere verschiedene Hautbereiche und/oder Hautmale unter-
  sucht worden, für deren korrekte Diagnose der Arzt ja auch die Verantwortung trägt,

  und zwar  für das Ergebnis  jeder einzelnen Untersuchung.  Deshalb  sollte dann auch
  bedingungsnotwendig höher abgerechnet werden.  Verschließt  sich ein Kostenträger
  dieser Argumentation, ist das ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

 6  Diese Gebührenposition  kann für die Untersuchung bestimmter Organsysteme in
  Ansatz gebracht werden;  im dermatologischen  Bereich sind das HNO- System, das
  sog. stomatognathe System (Mund, Kiefer,Zähne) und die Harnorgane zu erwähnen.
  Die Gebühr für Ziffer 6 beträgt im Normalfall (F. 2,3) Eur 13,41 .

 X  Untersuchung von Familienangehörigen  ( Verwandtenklausel )  
  Wie oft kommt es vor, daß sich die eigenen Kinder verletzen, Warzen bekommen
  oder  mit Husten und Schnupfen der Schule fernbleiben müssen ?  
  Hier müssen Arztkollegen  nicht gratis tätig werden, da  auch bei der Behandlung 
  von Familienangehörigen Kosten entstehen. Der Bundesgerichtshof  hat die Höhe
  der Sachkosten in einem U r t e i l  pauschal dem 0,6-fachen GOÄ-Satz zugeordnet.
  Die Versicherungen sollten diesbezüglich informiert sein.