Die alleinige Begründung hoher Zeitaufwand
ist ausreichend, wenn die
Erkrankung oder der Patient selbst dies notwendig machen. Im §5GOÄ
(Abs.2) steht, daß die Leistung nach Zeitaufwand und Schwierigkeit
zu bemessen ist. Dabei ist hier nicht etwa die Summe gemeint. Denn
bei gleicher Schwierigkeit kann eine Leistung, die notwendigerweise
länger gedauert hat, nur über den Steigerungsfaktor abgebildet werden !