Privatabrechnung                                     Interpretationshilfen für Patienten

Die alleinige Begründung  hoher Zeitaufwand ist ausreichend, wenn die
Erkrankung oder der Patient selbst dies notwendig machen. Im §5GOÄ
(Abs.2) steht,  daß  die Leistung  nach  Zeitaufwand  und Schwierigkeit 
zu bemessen ist.  Dabei  ist hier  nicht etwa  die Summe gemeint.  Denn
bei  gleicher Schwierigkeit   kann  eine Leistung,  die notwendigerweise
länger gedauert hat, nur über den Steigerungsfaktor abgebildet werden