Privatabrechnung                                         Interpretationshilfen für Patienten -  Gebühren nach der GOÄ
849 GOÄ                                                                                                             

Abrechnung der psychosomatischen Differentialdiagnostik

Dabei handelt es sich gerade nicht um typische psychiatrische Exploration und-Behandlung, sondern um eine

Grundleistung innerhalb des Facharztgebietes  mit klassisch psychosomatisch überlagertem Symptomenbild.

Die Psychosomatische Grundversorgung  erfolgt  nur ausnahmsweise bei Erkrankungen mit F-Diagnose, denn

sie trägt  der integrativen Behandlung somatischer Erkrankungen  gerade aus dem Bereich der Dermatologie

(so auch zB Immunologie, Gynäkologie, Herz/Kreislauf, Endokrinologie, Pulmonologie, Onkologie) Rechnung- 

wo eben das Zusammenspiel psychischer Faktoren und der somatischen Erkrankung wesentlich sind, ohne daß 

psychische Erkrankungen sui generis vorliegen und/oder die Psyche des Patienten primär beeinträchtigen.

Dies festzustellen, ist psyschosomatische Differentialdiagnostik nach Nr.849 GOÄ.

Gleichwohl kann der Kostenträger manchmal nicht aus den aufgeführten  Diagnosen den berechtigten Ansatz

der Nr.849 erkennen.  Es geht hier aber auch darum, den Patienten  nicht durch Aufführen allzu deutlicher

F-Diagnosen zu stigmatisieren. Dieser erlebt nämlich auch in der Diagnosestellung sein Anliegen.

Werden F- Diagnosen nach verbaler Intervention bzw.  im situationsregulierenden Gespräch  ( z.B. angstbe-

setzte Operationsvorbehalte) ausgeschlossen, so ist der Ansatz der Nr.849 ebenfalls gerechtfertigt.

In vielen Fällen bezieht sich dies auf die Diagnose Nävuszellnävus/Abklärung von Hautkrebs mit  den damit

verbundenen verbalen und NON-verbalen Kommunikationsformen bezüglich Hautkrebsrisiko, Operationsver-

fahren, postoperative  Entstellungen, psychosoziale  Aspekte  und Anxiolyse.  Die  einzelnen  Inhalte  eines

solchen persönlichen Kontaktes müssen dem Kostenträger nicht offengelegt werden. 

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Die Bundesärztekammer sagt:

„Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung können von allen Ärzten mit direktem Patienten-

 kontakt erbracht werden“.

Leistungslegende GOÄ-Ziffer 849:     (2,3-fach) 30,83 Euro

Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen,

Dauer mindestens 20 min.     

Der Standard zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 849 ist die verbale Intervention. Es wird keine bestimmte

 Methodik vorgeschrieben. 

  • Somatische Erkrankung mit sekundärer Wirkung auf die Psyche (z. B. Angstzustände)

  • Psychosomatische Überlagerung der somatischen Erkrankung (z. B. Aggravation)

  • Psychosomatische Erkrankung

  • Trotz diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen lassen die Beschwerden nicht nach–

  •  (funktionelle oder organische Erklärungen sind keine [mehr] zu finden)